AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 

1. Unsere Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

3. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Muster

1. Alle telegrafischen, telefonischen oder mündlichen Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden unseres Angebotes bzw. des geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots an uns annehmen. Der Kunde bleibt bis zu diesem Zeitpunkt an das Angebot gebunden. Unsere Angebote sind freibleibend bis zum Zugang unserer Auftragsbestätigung.

3. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen, sonstigen Unterlagen, liegt kein wirksames Angebot vor bzw. kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

Der Kunde ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass unser Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung korrigiert und erneuert werden kann.

4. Ein Kauf auf Probe oder auf Besichtigung ist nicht möglich. Ein Umtauschrecht des Kunden bei Nichtgefallen der Waren besteht nicht. Eine nur zeitweise Überlassung der Waren als „Muster“ o.ä. erfolgt nicht. Unfreie Rücksendungen werden berechnet.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackungs- sowie Drucknebenkosten. 

2. Das Entgelt für die bestellten Waren zzgl. Mehrwertsteuer sowie anfallende Entgelte nach Ziffer 1 sind bei Inlandskunden sofort nach Lieferung zur Zahlung fällig. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse vor. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.

3. Die Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden.

4. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.

5. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluß des Vertrages erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, sind wir berechtigt, nach Ablauf dieser Frist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 4 Verpackung und Versand

1. Die Auslieferung der Waren erfolgt im Inland frei Haus, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 500,00 Euro beträgt. Ansonsten hat der Kunde die Kosten des Versands zu tragen. Für Lieferungen unterhalb der Frei-Haus-Grenze, trägt der Kunde die Versandkosten in Höhe von 10,00 Euro pro Paket. Ist der Kunde Unternehmer, so erfolgt die Auslieferung stets auf Gefahr des Kunden. In diesem Fall haften wir für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

2. Die Lieferung erfolgt durch Spedition oder Paketdienst. Bei der Zustellung der Ware per Spediteur oder Paketdienst, gelten die Bedingungen des Auslieferers / Zustellers. Lieferzusagen zu einem bestimmten Lieferdatum sind nur gültig, wenn Sie dem Kunden schriftlich von der Serviettenmann bestätigt wurden.

§ 5 Vertragsgegenstand

1. Änderungen des Vertragsgegenstandes bleiben vorbehalten, sofern sich dieser gegenüber der Katalogbeschreibung oder dem zugesandten Muster hinsichtlich der Form, Farbe, Größe und / oder der sonstigen Ausführung abweicht, sofern diese Abweichungen den handelsüblichen Gebrauch nicht beeinträchtigen oder auf der Natur der verwendeten Materialien beruhen und für den Kunden zumutbar sind. 

2. Die Farbangaben im Katalog, in unseren Angeboten sowie Auftragsbestätigungen beziehen sich auf einen Aufdruck auf einem weißen Untergrund. Abweichungen auf andersfarbigen Untergründen sind möglich. Gleiches gilt bei einem Aufdruck auf Naturprodukten. Hierdurch kann es zu Abweichungen hinsichtlich der Aufdruckfarbe sowie der Prägestärke kommen. Druckfarben benötigen ca. 2 Wochen zum optimalen Durchhärten. Ein Abriebtest kann daher erst danach vorgenommen werden. 

§ 6 Lieferfrist

1. Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Waren zur Absendung oder Abholung bereitstehen.

2. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

3. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, ist das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer bereit jetzt an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche Forderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen, insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, insbesondere wenn sich unser Kunde im Verzug mit seinen Zahlungspflichten befindet. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.

§ 8 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt die für den Druck und sonstige für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen sowie Daten unverzüglich nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung zur Verfügung.

2. Vor Druckbeginn erhält der Kunde eine Druckfreigabe des Werbeaufdrucks. Der Kunde ist verpflichtet, Druckstand, Rechtschreibung und Motiv sowie sonstige Angaben zu prüfen. Liegen keine diesbezüglichen Fehler vor, hat der Kunde den Korrekturabzug innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt freizugeben. Liegen Fehler bezüglich des Druckstands, der Rechtschreibung oder des Motivs vor, so hat der Kunde diese innerhalb der vorgenannten Frist mitzuteilen. Erfolgt die Freigabe bzw. Fehlermitteilung nicht innerhalb der genannten Frist, so behalten wir uns vor, den zugesagten Liefertermin zu verschieben. Unsere daraus resultierenden Schadensersatzforderungen werden gemäß dem Gesetz geltend gemacht. Andruckmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kostenpflichtig erstellt. Ist es aus drucktechnischen Gründen erforderlich, ein Druckmuster zu fertigen, wird dies auf unserer Auftragsbestätigung vermerkt und dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 9 Gewerbliche Schutzrechte Dritter

Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm erteilten Aufträge bzw. die von ihm vorgelegten Aufdrucke vom jeweiligen Urheber genehmigt sind. Wir führen keine diesbezüglichen Überprüfungen durch. Gleiches gilt für die Verletzung von Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmusterrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten. Der Kunde stellt uns auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten frei.

§ 10 Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag

1. Kündigt der Besteller den Vertrag, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 25 % der Vertragssumme zu verlangen, wenn die Kündigung uns vor Abgabe der Druckvorlage an den Grafiker zugegangen ist. Ist der Zugang der Kündigung nach der Abgabe der Druckvorlage an den Grafiker aber vor Druckfreigabe erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 40 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Druckfreigabe aber vor der Erstellung der Lithos-Filme und Werkzeuge erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 55 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erstellung der Lithos-Filme und Werkzeuge erfolgt, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 100 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben.

2. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl statt den Pauschalen gemäß der voranstehenden Ziffer den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

3. Die Ziffer 1 und 2 gelten entsprechend beim Rücktritt vom Vertrag.

§ 11 Mängelgewährleistung – Haftung

1. Während eines Zeitraums von 12 Monaten nach Abnahme oder Vollendung der Waren sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung bzw. der Ersatzlieferung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

2. Werden im Rahmen der Nacherfüllung die Waren vom Kunden zurückgesandt, so darf diese Rücksendung nicht unfrei erfolgen. Die Kosten der Rücksendung werden von uns erstattet oder dem Kunden werden auf Anfrage – falls möglich- freie Paketaufkleber zugesandt.

3. Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den Kaufpreis abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 3-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.

4. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

5. Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadensersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.

6. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im übrigen haften wir unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das 5-fache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss.

7. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht

1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen sowie auf Mengenfehler zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen sowie Mengenfehler der Waren sind bei uns unverzüglich schriftlich zu rügen. Die Mängel sind nach Kräften detailliert zu beschreiben. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen uns unverzüglich nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden. Im Übrigen findet § 377 HGB Anwendung.

2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Waren in Ansehung desbetreffenden Mangels als genehmigt.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist Kleve.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 14 Sonstiges

1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

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